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für Geräte und Zubehör
Umfang der Lieferung oder Leistungen
1. Für
den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen
schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne
dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die
schriftliche Auftragsbestätigung der Firma. UL.Consult GmbH Am Hanauer Weg 23,
63477 Maintal (nachfolgend UL.Consult), falls eine solche nicht erfolgt ist,
der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.
2. An
Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich UL.Consult
Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie
dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch UL.Consult Dritten zugänglich
gemacht werden.
Preis - Zahlungsbedingungen
Die Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder
Montage ab Maintal. Verpackung Fracht, Porto zum Bestimmungsort trägt der
Besteller. Die Zahlungen sind nach Rechnungserhalt netto auf das angegebene Konto
von UL.Consult zu leisten. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen
aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Für den Fall, dass der Besteller seine
Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt
an zusätzlich Zinsen in Höhen von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz.
Termine - Gefahrübergang - Abnahme
1. Der
vereinbarte Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn der Besteller alle
Voraussetzungen schafft und alle Unterlagen und Informationen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind UL.Consult
zur Verfügung stellt. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt,
so wird die Frist angemessen verlängert.
2. Ist
die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt
unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen
verlängert.
Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über 5 v H. des Wertes des verspäteten
Teiles der Lieferung hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung,
auch nach Ablauf einer dem UL.Consult etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen.
3. Angelieferte
Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom
Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den
Besteller zumutbar sind.
4. Nimmt der
Besteller die Gegenstände nicht oder nicht rechtzeitig ab, so hat UL.Consult
das Recht, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann UL.Consult 20 % des vereinbarten Preises ohne
Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn im
Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:
a) Bei
Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum
Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester
Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen von UL.Consult.
b) Bei
Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb.
Ist ein Probebetrieb vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. Der
Probebetrieb bzw. die Übernahme in eigenen Betrieb schließt sich unverzüglich
an die betriebsbereite Aufstellung oder Montage an. Nimmt der Besteller das
Angebot eines Probebetriebes oder der Übernahme in eigenen Betrieb nicht an, so
geht nach Ablauf von 14 Tagen nach diesem Angebot die Gefahr für die Zeit der
Verzögerung auf den Besteller über
Sofern keine der Parteien eine förmliche Abnahme verlangt,
oder ein vereinbarter Abnahmetermin aus einem Grunde nicht zustande kommt, der
vom Besteller zu vertreten ist, gilt die vereinbarte Leitung mit der Nutzung
durch den Besteller als abgenommen.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben Eigentum von UL.Consult bis zu Erfüllung
sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Etwaige
Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Soweit der Wert aller
Sicherungsrechte, die UL.Consult nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller
gesicherten Ansprüche um mehr als 25 v. H übersteigt, wird der UL.Consult auf
Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Gewährleistung
Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände
verjähren nach 1 Jahr, bei gebrauchten Gegenständen nach 6 Monaten seit
Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach
Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber UL.Consult
gerügt werden, ansonsten ist UL.Consult von der Mängelhaftung befreit. Berechtigte
Ansprüche sind maximal auf den Rechnungswert der betreffenden Position
begrenzt.
Ist
der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
1. UL.Consult
ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels
oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
2. Schlägt
die Nachbesserung mehrfach fehl, so ist der Käufer berechnet, vom Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt Ist ausgeschlossen,
wenn die Pflichtverletzung von UL.Consult nur unerheblich ist.
3. Ein
Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch
Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Besteller
verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei
Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer
Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder
außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse, bei
Geräten die Funkempfang aus öffentlichen Netzen für ihre Funktion voraussetzen,
liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch
ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere
Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schaden durch vom Besteller eingelegte,
ungeeignete oder mangelhafte Batterien.
4. Alle
Leistungen von UL.Consult zur Erbringung der Verpflichtungen aus der
Gewährleistung gelten ab dem Aufstellungsort. D.h Reisekosten dahin sind vom
Besteller zu tragen. Alternativ kann der Besteller, wenn möglich, mangelhafte
Geräte von Fachpersonal demontieren
lassen und zur Instandsetzung oder Austausch an UL.Consult senden.
Haftung auf Schadenersatz
Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von UL.Consult oder
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet UL.Consult nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden gilt Folgendes:
1. Für
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von UL.Consult oder
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet UL.Consult nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Für
Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter
Fahrlässigkeit von UL.Consult, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von UL.Consult auf den
vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal dem Wert des Liefergegenstandes
begrenzt.
3. Schadenersatzansprüche
für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht
wesentlichen Pflichten oder aus Verzug im Falle leichter Fahrlässigkeit sind
ausgeschlossen
4. UL.Consult
haftet nicht für indirekte und Folgeschäden oder Verluste, wie z. B. Ausfall
von Einnahmen, Nutzungsausfall, Energieausfall, Kapitalkosten oder Kosten der
Ersatzbeschaffung von Energie.
Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
1. Wird
UL.Consult oder Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich,
so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:
Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden von UL.Consult zurückzuführen, so ist der
Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der
Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 v. H. des Wertes desjenigen Teils
der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in
zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Schadensersatzansprüche des
Bestellers, die über die genannte Grenze in Höhe von 10. v H. hinausgehen, sind
ausgeschlossen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt
unberührt.
2. Sofern
unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von IV., Ziff. 2, Abs. 1, die
wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich
verändern oder auf den Betrieb von UL.Consult erheblich einwirken, wird der
Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit
dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht UL.Consult das Recht zu, vom
Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers aus positiver
Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den
Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch
UL.Consult, ihres gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen
zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller
entsprechend.
Gerichtstand
1. Alleiniger
Gerichtsstand ist Hanau.
2. Unter
Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) gilt deutsches Recht.
Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das
Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen
würde. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Ergänzung
Die Parteien werden sich im Falle von Meinungsverschiedenheiten
zunächst in Verhandlungen um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Vor Anrufung
eines Gerichtes zur Klärung von Streitfragen, verpflichten sich die Parteien
eine unabhängige Schiedsstelle anzurufen. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungserbringung
von UL.Consult, in Zusammenhang mit Mängelrügen des Auftraggebers hat diese
Stelle das alleinige letzte Wort.
Abweichend in Bezug genommene Bedingungen - auch uns
zukünftig zugehende - gelten als nicht vereinbart.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Maintal
/ Hanau.
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