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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Drucken E-Mail
für Geräte und Zubehör 

 

Umfang der Lieferung oder Leistungen

1.  Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma. UL.Consult GmbH Am Hanauer Weg 23, 63477 Maintal (nachfolgend UL.Consult), falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.

2.  An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich UL.Consult Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch UL.Consult Dritten zugänglich gemacht werden.

Preis - Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage ab Maintal. Verpackung Fracht, Porto zum Bestimmungsort trägt der Besteller. Die Zahlungen sind nach Rechnungserhalt netto auf das angegebene Konto von UL.Consult zu leisten. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Für den Fall, dass der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhen von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz.

Termine - Gefahrübergang - Abnahme

1.  Der vereinbarte Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn der Besteller alle Voraussetzungen schafft und alle Unterlagen und Informationen, die zur  Auftragsdurchführung notwendig sind UL.Consult zur Verfügung stellt. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.

2.  Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert.
Entschädigungsansprüche des Bestellers, die über 5 v H. des Wertes des verspäteten Teiles der Lieferung hinausgehen, sind in allen Fällen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem UL.Consult etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen.

3.  Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller zumutbar sind.

4.  Nimmt der Besteller die Gegenstände nicht oder nicht rechtzeitig ab, so hat UL.Consult das Recht, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann UL.Consult  20 % des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn im Einzelfall frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:

a)  Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen von UL.Consult.

b)  Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb. Ist ein Probebetrieb vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. Der Probebetrieb bzw. die Übernahme in eigenen Betrieb schließt sich unverzüglich an die betriebsbereite Aufstellung oder Montage an. Nimmt der Besteller das Angebot eines Probebetriebes oder der Übernahme in eigenen Betrieb nicht an, so geht nach Ablauf von 14 Tagen nach diesem Angebot die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über

Sofern keine der Parteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder ein vereinbarter Abnahmetermin aus einem Grunde nicht zustande kommt, der vom Besteller zu vertreten ist, gilt die vereinbarte Leitung mit der Nutzung durch den Besteller als abgenommen.

Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleiben Eigentum von UL.Consult bis zu Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die UL.Consult nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25 v. H übersteigt, wird der UL.Consult auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

Gewährleistung

Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren nach 1 Jahr, bei gebrauchten Gegenständen nach 6 Monaten seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung - bezogen auf die Absendung der Anzeige - gegenüber UL.Consult gerügt werden, ansonsten ist UL.Consult von der Mängelhaftung befreit. Berechtigte Ansprüche sind maximal auf den Rechnungswert der betreffenden Position begrenzt.

Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:

1.  UL.Consult ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.

2.  Schlägt die Nachbesserung mehrfach fehl, so ist der Käufer berechnet, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt Ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung von UL.Consult nur unerheblich ist.

3.  Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Besteller verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse, bei Geräten die Funkempfang aus öffentlichen Netzen für ihre Funktion voraussetzen, liegt ein Mangel auch dann nicht vor, wenn die Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen oder durch äußere Einflüsse beeinträchtigt ist, bei Schaden durch vom Besteller eingelegte, ungeeignete oder mangelhafte Batterien.

4.  Alle Leistungen von UL.Consult zur Erbringung der Verpflichtungen aus der Gewährleistung gelten ab dem Aufstellungsort. D.h Reisekosten dahin sind vom Besteller zu tragen. Alternativ kann der Besteller, wenn möglich, mangelhafte Geräte von Fachpersonal  demontieren lassen und zur Instandsetzung oder Austausch an UL.Consult senden.

Haftung auf Schadenersatz

Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von UL.Consult oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet UL.Consult nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden gilt Folgendes:

1.  Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von UL.Consult oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet UL.Consult nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.  Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit von UL.Consult, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung von UL.Consult auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal dem Wert des Liefergegenstandes begrenzt.

3.  Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten oder aus Verzug im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen

4.  UL.Consult haftet nicht für indirekte und Folgeschäden oder Verluste, wie z. B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Energieausfall, Kapitalkosten oder Kosten der Ersatzbeschaffung von Energie.

Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

1.  Wird UL.Consult oder Besteller die ihm obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:
Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden von UL.Consult zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 v. H. des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Schadensersatzansprüche des Bestellers, die über die genannte Grenze in Höhe von 10. v H. hinausgehen, sind ausgeschlossen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

2.  Sofern unvorhergesehene Ereignisse im Sinne von IV., Ziff. 2, Abs. 1, die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von UL.Consult erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht UL.Consult das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch UL.Consult, ihres gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend.

Gerichtstand

1.  Alleiniger Gerichtsstand ist  Hanau.

2.  Unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) gilt deutsches Recht.

Verbindlichkeit des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Ergänzung

Die Parteien werden sich im Falle von Meinungsverschiedenheiten zunächst in Verhandlungen um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Vor Anrufung eines Gerichtes zur Klärung von Streitfragen, verpflichten sich die Parteien eine unabhängige Schiedsstelle anzurufen. Bei der Beurteilung der fachlichen Leistungserbringung von UL.Consult, in Zusammenhang mit Mängelrügen des Auftraggebers hat diese Stelle das alleinige letzte Wort.

Abweichend in Bezug genommene Bedingungen - auch uns zukünftig zugehende - gelten als nicht vereinbart.

Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Maintal / Hanau.

 
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